Der Oberste Rat der Republik Lugansk bestätigte den Verfassungsakt über die Gründung der Union der Volksrepubliken
Heute, am 25.Juni, während einer Tagung, haben die Abgeordneten des Obersten Rates der Volksrepublik Lugansk (VRL) einstimmig den Verfassungsakt über die Gründung der Union der Volksrepubliken beschlossen.
Zu Beginn der Tagung trat der Mitglied des Rates der Union der Volksrepubliken Oleg Zarev vor den Abgeordneten auf. Er erzählte kurz den Anwesenden über das gestrige Treffen der Vertreter der VRL und VRD mit dem russischen Botschaftler in der Ukraine Michael Zurabow, Viktor Medvedtschuk und Leonid Kutschma.
Oleg Zarev unterstrich die prinzipielle Position der Vertreter der VRL: die Friedensverhandlungen sind nur möglich nach dem Rückzug aller Streitkräfte der Ukraine vom Territorium der VRL und VRD.
— Jetzt, während der bedingten militärischen Ruhepause, müssen die Abgeordneten der VRL und VRD ihre maximale Aufmerksamkeit der Realisierung der Gesetzesprojekte widmen. Insbesondere, schlägt der Rat der Union der Volksrepubliken vor, eine Reihe der Fragen durch das kollegiale Organ zu lösen: zu seinen Kompetenzen würde die Gründung der Nationalbank, die Fragen des Funktionierens der Eisenbahn und reibungslose Energieversorgung der Republiken gehören, — sagte weiter Oleg Zarev.
Dafür wurde den Abgeordneten der VRD und VRL der Verfassungsakt über die Gründung der Union der Volksrepubliken vorgelegt. Die Abgeordneten von Donezk haben ihn gestern beschlossen, und heute wurde er auch von den Abgeordneten der VRL beschlossen.
Screenshot: Verfassungsakt:]
[Übersetzung:]
Verfassungsakt über die Gründung der Union der Volksrepubliken
Wir, die Vertreter der Volksrepublik Donezk und Volksrepublik Lugansk,
begründet in der Gemeinsamkeit des historischen Schicksals des Volkes, das auf dem Territorium unserer Staate lebt und geleitet durch seinen Willen zur Vereinigung,
ausgehend von den allgemein anerkannten Prinzipien der Gleichberechtigkeit und Selbstbestimmung,
in Überzeugung, dass die Vereinigung unserer Staaten die Bemühungen im Interesse der Gewährleistung ihrer Sicherheit, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung erlaubt zu konsolisieren,
in Bestätigung unseres Bestrebens mit anderen Staaten in Frieden und Verständigung zu Leben
beschließen den Verfassungsakt über die Gründung der Union der Volksrepubliken.
Kapitel 1. ZIELE UND PRINZIPIEN DER UNION DER VOLKSREPUBLIKEN
Artikel 1.
1.Volksrepublik Donezk und Volksrepublik Lugansk gründen die Union der Volksrepubliken — den demokratischen konföderativen Rechtsstaat.
2. Union der Volksrepubliken ist offen für den Anschluss weiterer Staaten, die seine Ziele und Prinzipien teilen sowie die Verpflichtungen anerkennen, die aus dem vorliegenden Verfassungsakt resultieren.
3. Staaten — Mitglieder der Union der Volksrepubliken (weiter Staaten-Mitglieder) erhalten ihre Souveränitet, territorielle Integrität, Staatswesen, Verfassung und staatliche Symbole.







